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Wie Sie einen Bauunternehmer oder Handwerker vor der Vertragsunterzeichnung überprüfen

Veröffentlicht am 27. August 2026

Ein schicker Lieferwagen und fünfzig positive Bewertungen sagen nichts über die finanzielle Gesundheit eines Unternehmens aus. Die Überprüfungen, die Sie Land für Land durchführen sollten, bevor Sie eine Anzahlung leisten.

Sie haben einen Bauunternehmer gefunden. Das Angebot scheint in Ordnung, die Google-Bewertungen sind gut und der Vertriebsmitarbeiter wirkt vertrauenswürdig.

Aber woher wissen Sie, ob dieser Unternehmer wirklich zuverlässig ist, bevor Sie unterschreiben und eine Anzahlung leisten?

Dies ist wahrscheinlich eine der wichtigsten Überprüfungen, bevor Sie mit Bauarbeiten beginnen.

Ein schicker Lieferwagen, eine professionelle Website und fünfzig positive Bewertungen geben keine Auskunft darüber, ob ein Unternehmen finanziell gesund, ordnungsgemäß registriert und für die angebotenen Arbeiten versichert ist oder ob es mit administrativen Schwierigkeiten zu kämpfen hat.

Im Jahr 2026 kann ein Großteil dieser Informationen jedoch überprüft werden. Und in vielen europäischen Ländern sind die ersten Überprüfungen kostenlos.

So gehen Sie vor.

1. Überprüfen Sie immer zuerst, ob das Unternehmen wirklich existiert

Das scheint offensichtlich. Dennoch besteht der erste Schritt vor der Unterzeichnung eines Angebots darin, zu überprüfen, ob der im Angebot angegebene Name tatsächlich einem offiziell registrierten Unternehmen entspricht.

Insbesondere sollten Sie vergleichen: den offiziellen Firmennamen; die Unternehmensnummer; die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; die Adresse des Firmensitzes; die Identität des Unternehmers; die Rechtsform; den Status (aktiv oder gelöscht); das Gründungsdatum; die offiziell angemeldeten Tätigkeiten.

Eine Unstimmigkeit zwischen dem Angebot und dem offiziellen Register sollte sofort Fragen aufwerfen.

Beispiel: Sie erhalten ein Angebot von „DUPONT RÉNOVATION“, aber die angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gehört in Wirklichkeit zu „DUPONT SERVICES SRL“, deren gemeldete Tätigkeit nicht mit den angebotenen Arbeiten übereinzustimmen scheint. Das beweist nicht automatisch einen Betrug, aber bevor Sie eine Anzahlung von 10.000 € leisten, ist es ratsam, um eine Erklärung zu bitten.

2. Überprüfen Sie, seit wann das Unternehmen existiert

Ein vor sechs Monaten gegründetes Unternehmen ist nicht zwangsläufig schlecht. Umgekehrt ist ein vor dreißig Jahren gegründetes Unternehmen nicht automatisch zuverlässig.

Aber das Alter des Unternehmens ist eine wichtige Information. Wenn ein Unternehmer behauptet: „Wir haben über 20 Jahre Erfahrung“, obwohl die im Angebot genannte Firma erst vor acht Monaten gegründet wurde, sollten Sie um eine Erklärung bitten.

Es kann sich um eine Unternehmensänderung, eine Wiederaufnahme der Tätigkeit, den Übergang von einer selbstständigen Tätigkeit zu einer Gesellschaft, eine Fusion oder eine neue Struktur handeln.

Recherchieren Sie auch, sofern diese Information rechtlich zugänglich ist, ob die Geschäftsführer zuvor andere Bauunternehmen betrieben haben, die liquidiert oder für insolvent erklärt wurden.

3. Überprüfen Sie, ob das Unternehmen die angebotene Tätigkeit tatsächlich ausübt

Ein offiziell registriertes Unternehmen ist nicht zwangsläufig für alle Arbeiten kompetent.

Ein Unternehmer kann Dacharbeiten, Elektroinstallationen, Heizung, Sanitär, Dämmung, Photovoltaikanlagen, Abdichtungen oder komplette Sanierungen anbieten.

Überprüfen Sie, ob diese Tätigkeiten tatsächlich den angemeldeten entsprechen und, falls die nationale Gesetzgebung dies vorschreibt, ob das Unternehmen über die erforderlichen Qualifikationen, Eintragungen oder Genehmigungen verfügt.

4. Überprüfen Sie die europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Bei einem europäischen Unternehmen kann die innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer über das europäische System VIES überprüft werden.

Achtung: Eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer bedeutet nicht, dass das Unternehmen finanziell gesund oder kompetent ist. Es ist nur eine zusätzliche Überprüfung.

5. Überprüfen Sie die Bilanzen und die finanzielle Lage, sofern diese zugänglich sind

Ein Unternehmen kann einen hohen Umsatz, aber auch enorme Schulden, sehr geringe liquide Mittel, ein negatives Eigenkapital, mehrere verlustreiche Geschäftsjahre, verspätete Veröffentlichungen oder ein laufendes Insolvenzverfahren haben.

Sie müssen kein Wirtschaftsprüfer sein. Einige Anzeichen verdienen besondere Aufmerksamkeit: wiederholte Verluste + stark reduziertes Eigenkapital + fehlende Veröffentlichungen + Gerichts- oder Insolvenzverfahren = Vorsicht ist geboten.

Das Risiko wird besonders hoch, wenn das Unternehmen eine hohe Anzahlung verlangt.

6. Belgien: Wie überprüft man einen Bauunternehmer vor der Vertragsunterzeichnung?

Belgien verfügt über mehrere besonders interessante Instrumente.

Banque-Carrefour des Entreprises – BCE

Die erste Überprüfung sollte bei der Banque-Carrefour des Entreprises (BCE) erfolgen.

Die „Public Search“ des FÖD Wirtschaft ermöglicht die kostenlose Abfrage zahlreicher öffentlicher Informationen: Unternehmensnummer, Name, Status, Adresse, Rechtsform, Gründungsdatum, NACEBEL-Tätigkeiten, Niederlassungseinheiten, bestimmte gesetzliche Funktionen, einige Genehmigungen und die rechtliche Situation.

Die BCE kann auch auf bestimmte von Amts wegen vorgenommene Löschungen hinweisen.

Unbedingt zu überprüfen: Die auf dem Angebot angegebene BCE-Nummer muss mit dem Unternehmen übereinstimmen, mit dem Sie einen Vertrag abschließen möchten. Überprüfen Sie anschließend die NACEBEL-Tätigkeitscodes.

7. Belgien: Überprüfen Sie die Einbehaltungspflicht – Artikel 30bis

Dies ist eine besonders interessante Überprüfung in Belgien.

Das System, das insbesondere mit Artikel 30bis zusammenhängt, ermöglicht die Überprüfung, ob ein in den betroffenen Sektoren tätiger Unternehmer aufgrund bestimmter Sozial- oder Steuerschulden einer Einbehaltungspflicht unterliegt.

Der offizielle Dienst heißt „Check Einbehaltungspflicht“. Im Jahr 2026 wurde das System durch die Einbeziehung bestimmter Schulden aus dem Sozialstatut der Selbstständigen weiterentwickelt.

Die Abfrage kann anhand der BCE-Nummer des Unternehmens oder in bestimmten Fällen anhand der Kennung eines ausländischen Unternehmens erfolgen.

Für Sozialversicherungsschulden (ONSS) kann der Einbehalt bis zu 35 % des Rechnungsbetrags ohne Mehrwertsteuer betragen. Für bestimmte Steuerschulden beträgt der Einbehalt 15 % ohne Mehrwertsteuer. Seit der Ausweitung des Systems auf die Sozialschulden von Selbstständigen kann im entsprechenden Rahmen ebenfalls ein Einbehalt von 15 % erfolgen.

Achtung: Die Einbehaltungspflicht gilt nicht in gleicher Weise für eine Privatperson, die Arbeiten für rein private Zwecke ausführen lässt. Das Ergebnis dieser Abfrage sollte daher nicht als automatische rechtliche Schlussfolgerung interpretiert werden.

Für professionelle Auftraggeber, die von der Regelung betroffen sind, muss die Überprüfung insbesondere bei Vertragsabschluss und vor den betreffenden Zahlungen erfolgen.

8. Belgien: Prüfen Sie auch die Jahresabschlüsse

Für Gesellschaften, die zur Hinterlegung verpflichtet sind, ermöglichen die bei der Belgischen Nationalbank (BNB) hinterlegten Jahresabschlüsse eine tiefere Analyse.

Achten Sie insbesondere auf: Eigenkapital, Jahresergebnis, Schulden, liquide Mittel, Verlustvorträge und die Entwicklung über mehrere Jahre.

Ein einziges schlechtes Jahr bedeutet natürlich nicht, dass ein Unternehmen insolvent wird. Aber drei oder vier sehr schwierige Geschäftsjahre erfordern mehr Aufmerksamkeit, wenn eine Anzahlung von mehreren zehntausend Euro verlangt wird.

9. Frankreich: Wie überprüft man einen Handwerker?

Beginnen Sie in Frankreich damit, die Existenz des Unternehmens und seine SIREN/SIRET-Nummer in den offiziellen Registern zu überprüfen.

Überprüfen Sie bei bestimmten Arbeiten auch die Berufshaftpflichtversicherung, die zehnjährige Haftpflichtversicherung (assurance décennale), sofern gesetzlich vorgeschrieben, die Gültigkeitsdauer der Versicherung, die tatsächlich abgedeckten Tätigkeiten, die angegebenen Qualifikationen und das RGE-Siegel, wenn es für das Projekt oder bestimmte Förderungen erforderlich ist.

Ein Versicherungsnachweis allein genügt nicht: Die auf dem Nachweis aufgeführte Art der Arbeiten muss mit den Arbeiten übereinstimmen, die das Unternehmen tatsächlich ausführen wird.

10. Spanien: Registro Mercantil und REA

Konsultieren Sie in Spanien für Gesellschaften insbesondere die über das Registro Mercantil verfügbaren Informationen.

Im Bausektor ist auch das Registro de Empresas Acreditadas – REA ein wichtiges Instrument. Es ermöglicht die Überprüfung der Registrierung von Unternehmen im Bausektor und betrifft insbesondere bestimmte Anforderungen an die Leistungsfähigkeit und die Prävention von Berufsrisiken.

11. Portugal: Überprüfen Sie das IMPIC

In Portugal kann eine besonders interessante Überprüfung für das Baugewerbe beim IMPIC – Instituto dos Mercados Públicos, do Imobiliário e da Construção – durchgeführt werden.

Das Portal ermöglicht insbesondere die Suche nach den Titeln oder Zertifikaten von Unternehmern, die zur Ausübung bestimmter Bautätigkeiten berechtigt sind.

12. Deutschland: Handelsregister und Handwerksrolle

Beginnen Sie in Deutschland bei einer Gesellschaft insbesondere mit dem Handelsregister / Unternehmensregister.

Überprüfen Sie für die betreffenden Handwerksberufe auch die Eintragung bei der Handwerkskammer und, falls erforderlich, in der Handwerksrolle.

Je nach Beruf erfordern bestimmte reglementierte Handwerkstätigkeiten besondere Voraussetzungen.

13. Niederlande: KVK

In den Niederlanden ist die wichtigste Anlaufstelle die Kamer van Koophandel – KVK. Das Handelsregister ermöglicht die Überprüfung der Registrierung eines Unternehmens.

Vergleichen Sie insbesondere die KVK-Nummer, den Namen, die Adresse, die Geschäftsführer, die Tätigkeit und, falls verfügbar, die Historie.

14. Luxemburg: RCS und Luxembourg Business Registers

Konsultieren Sie in Luxemburg das Handels- und Gesellschaftsregister (RCS) über die Luxembourg Business Registers.

Überprüfen Sie für bestimmte handwerkliche oder gewerbliche Tätigkeiten auch das Vorhandensein der erforderlichen Genehmigungen.

15. Italien: Registro delle Imprese

In Italien ist das Registro delle Imprese eine wesentliche Quelle.

Je nach Art der Baustelle und beruflichem Kontext können weitere Dokumente relevant sein, insbesondere das DURC zur Beitragsregelmäßigkeit in Situationen, in denen dieses erforderlich ist.

16. Österreich: Firmenbuch und GISA

Konsultieren Sie in Österreich insbesondere das Firmenbuch und GISA – Gewerbeinformationssystem Austria.

GISA ermöglicht die Überprüfung von Informationen zu gewerblichen und beruflichen Genehmigungen.

17. Irland: CRO

Suchen Sie in Irland nach der Gesellschaft beim Companies Registration Office – CRO.

Überprüfen Sie je nach den betreffenden Arbeiten auch die spezifischen Zertifizierungs- oder Registrierungssysteme, insbesondere für bestimmte Elektro- oder Gasinstallationen.

18. Polen: CEIDG und KRS

In Polen sind zwei Register besonders wichtig: CEIDG für viele Einzelunternehmer und KRS für Gesellschaften und andere betroffene Einheiten.

Überprüfen Sie gegebenenfalls auch die Steuernummer und die Umsatzsteuersituation.

19. Dänemark: CVR

Suchen Sie in Dänemark nach dem Unternehmen im CVR-Register – Det Centrale Virksomhedsregister.

20. Schweden: Bolagsverket

Konsultieren Sie in Schweden insbesondere Bolagsverket und, falls relevant, den Steuerstatus des Unternehmens und seine F-tax-Registrierung.

21. Finnland: YTJ

Nutzen Sie in Finnland das YTJ – Business Information System, um nach offiziellen Informationen über das Unternehmen zu suchen.

22. Tschechische Republik: ARES

In der Tschechischen Republik ermöglicht das ARES-System die Suche nach administrativen Informationen über Unternehmen und andere wirtschaftliche Einheiten.

23. Rumänien: ONRC

Konsultieren Sie in Rumänien das ONRC – Oficiul Național al Registrului Comerțului, um die Existenz und die offiziellen Informationen des Unternehmens zu überprüfen.

24. Griechenland: GEMI

In Griechenland ist die Hauptreferenz GEMI – General Commercial Registry. Verwenden Sie die Identifikationsnummer des Unternehmens, die auf dem Angebot angegeben ist.

25. Sie kennen das Register des Landes nicht? Nutzen Sie das europäische Portal

Das europäische E-Justiz-Portal bietet den Dienst „Unternehmenssuche“ an.

Die Handelsregister der Länder der Europäischen Union sind seit 2017 über das BRIS – Business Registers Interconnection System – miteinander verbunden.

Je nach verfügbaren Informationen ermöglicht es den Zugriff auf die Identität des Unternehmens, seine gesetzlichen Vertreter, seine Satzung, bestimmte Finanzdokumente, das gezeichnete Kapital und verschiedene Dokumente aus dem nationalen Register.

Dies ist besonders nützlich, wenn Sie ein ausländisches Unternehmen mit der Durchführung von Arbeiten in Ihrem Land beauftragen.

26. Überprüfen Sie die Versicherung, BEVOR Sie unterschreiben

Fordern Sie einen Nachweis an und überprüfen Sie den genauen Namen des versicherten Unternehmens, die Policennummer, den Versicherer, den Deckungszeitraum, die versicherten Tätigkeiten, wichtige Ausschlüsse und den Geltungsbereich.

Wenn Sie erhebliche Zweifel haben, kontaktieren Sie den Versicherer direkt über die offiziellen Kontaktdaten, die Sie selbst überprüft haben.

27. Vorsicht vor gefälschten Dokumenten

PDF-Dokumente sind leicht zu bearbeiten. Ein Versicherungsnachweis kann gefälscht, ein Registerauszug veraltet und ein Zertifikat abgelaufen sein.

Bei einem wichtigen Bauvorhaben sollten Sie immer eine Überprüfung direkt bei der offiziellen Quelle bevorzugen.

28. Überprüfen Sie Google-Bewertungen… aber mit Verstand

Geben Sie bei Google ein: Firmenname + Bewertungen; Firmenname + Problem; Name des Unternehmers + Insolvenz; Firmenname + Betrug; Firmenname + Rechtsstreit; Firmenname + Baustelle; Firmenname + Verzug; Firmenname + Gericht.

Online-Bewertungen sind eine zusätzliche Informationsquelle, sollten aber niemals Ihre einzige sein. Achten Sie vor allem auf die allgemeine Stimmigkeit und die Chronologie der Bewertungen.

29. Analysieren Sie, wie der Unternehmer die Anzahlung fordert

Eine Anzahlung ist nicht ungewöhnlich. Seien Sie jedoch besonders wachsam, wenn Sie mehrere Anzeichen gleichzeitig feststellen: eine sehr hohe Anzahlung, Druck zur sofortigen Zahlung, ein Bankkonto, das nicht zum Unternehmen gehört, die Forderung nach Barzahlung, eine fehlende Versicherung, ein sehr undetailliertes Angebot, ein kürzlich gegründetes Unternehmen, die Weigerung, Dokumente vorzulegen, oder ein ungewöhnlich niedriger Preis.

30. Überprüfen Sie das Bankkonto vor der Zahlung

Der Name auf dem Angebot, der Rechnung und dem Bankkonto muss übereinstimmen.

Seien Sie misstrauisch bei einer Nachricht, die Sie wenige Stunden vor der Zahlung erhalten und die lautet: „Wir haben die Bank gewechselt, bitte überweisen Sie die Anzahlung auf diese neue IBAN.“

Bestätigen Sie bei einem hohen Betrag die Bankverbindung über einen unabhängigen Kanal, bevor Sie die Überweisung tätigen.

31. Überprüfen Sie auch die Subunternehmer

Sie denken, Sie beauftragen Firma A, aber Firma A kann einen wesentlichen Teil der Baustelle an B, C und D untervergeben.

Fragen Sie daher: „Wer wird die Arbeiten tatsächlich ausführen?“ Diese Frage ist besonders wichtig bei Dacharbeiten, Elektroinstallationen, Heizung, Photovoltaik, Abdichtungen, Rohbau, Asbestsanierung und Dämmung.

32. Die 10 Überprüfungen, die Sie vor der Unterzeichnung eines Angebots durchführen sollten

Bevor Sie Ihre Anzahlung leisten, überprüfen Sie mindestens: 1) die offizielle Existenz des Unternehmens; 2) seine Unternehmens- und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; 3) seinen aktiven Status; 4) seine angemeldeten Tätigkeiten; 5) sein Alter; 6) seine Versicherungen; 7) seine finanzielle Lage, sofern die Informationen zugänglich sind; 8) eventuelle Insolvenzverfahren oder relevante rechtliche Informationen; 9) Bewertungen und die sichtbare Historie; 10) die Stimmigkeit des Angebots, der Preise und der geforderten Anzahlung.

Fügen Sie in Belgien insbesondere die Abfrage der BCE und, falls der Kontext es rechtfertigt, des Systems „Check Einbehaltungspflicht“ – Artikel 30bis – hinzu.

33. Welches sind die wichtigsten offiziellen Websites zur Überprüfung eines Bauunternehmers in Europa?

Land

Register / Wichtigstes Werkzeug

Belgien

BCE Public Search / Check Obligation de retenue / BNB

Frankreich

Annuaire des Entreprises / RNE / France Rénov' pour RGE

Deutschland

Handelsregister / Unternehmensregister / Handwerkskammer

Niederlande

KVK Handelsregister

Spanien

Registro Mercantil / REA

Portugal

Registo Comercial / IMPIC

Italien

Registro delle Imprese

Luxemburg

RCS / Luxembourg Business Registers

Österreich

Firmenbuch / GISA

Irland

CRO

Polen

CEIDG / KRS

Dänemark

CVR

Schweden

Bolagsverket

Finnland

YTJ

Tschechische Republik

ARES

Rumänien

ONRC

Griechenland

GEMI

Europäische Union

e-Justice / BRIS + VIES

34. Google-Suchen, die Privatpersonen vor der Vertragsunterzeichnung durchführen

bauunternehmer überprüfen; woran erkenne ich einen zuverlässigen handwerker; baufirma überprüfen; umsatzsteuernummer bauunternehmer prüfen; bauunternehmer seriös oder betrug; handwerker vor baubeginn prüfen; versicherung handwerker prüfen; woran erkenne ich ob firma pleite geht; bonität baufirma prüfen; erfahrungen bauunternehmer; seriöses bauangebot; bauunternehmer verlangt hohe anzahlung; bauangebot prüfen lassen; günstiger zuverlässiger handwerker; baufirma belgien prüfen; unternehmer BCE prüfen; artikel 30bis bauunternehmer; schulden ONSS unternehmer prüfen; handwerker frankreich prüfen; baufirma spanien prüfen.

35. Der Preis ist nur ein Teil des Risikos

Stellen Sie sich drei Angebote für dasselbe Bauvorhaben vor: Firma A: 42.000 €; Firma B: 47.500 €; Firma C: 51.000 €. Firma A scheint das beste Angebot zu sein. Aber wenn A sehr neu ist und eine ungeprüfte Versicherung hat, B etabliert und ordnungsgemäß versichert ist und C solide, aber deutlich teurer ist, wird die Wahl viel weniger offensichtlich. Sie müssen gleichzeitig analysieren: DAS ANGEBOT + DER PREIS + DAS UNTERNEHMEN + DIE RISIKEN.

36. Warum ECV weiter geht als eine einfache Google-Suche

Ein Unternehmen bei Google zu suchen ist nützlich. Aber der Verbraucher muss oft viele verschiedene Websites aufrufen: Unternehmensregister, Umsatzsteuer, Versicherungen, Bilanzen, Zertifizierungen, Bewertungen, administrative Informationen, Baupreise ... und die Systeme ändern sich von Land zu Land. Genau das ist die Logik von Euro Construct Verify – ECV: Wir helfen Ihnen, ein Angebot und die verfügbaren Informationen über das Unternehmen zu analysieren, bevor Sie als Kunde eine wichtige finanzielle Entscheidung treffen. Sie müssen sich zwei Fragen stellen: IST DER PREIS STIMMIG? und vor allem: IST DAS UNTERNEHMEN, DEM ICH MEIN GELD ANVERTRAUE, AUSREICHEND ZUVERLÄSSIG?

37. Fazit: Prüfen Sie vor der Zahlung, nicht danach

Die meisten Verbraucher beginnen erst dann mit der Recherche über ihren Bauunternehmer, wenn die Baustelle bereits im Verzug ist, der Unternehmer nicht mehr antwortet, Zusatzkosten auftauchen oder die Anzahlung bereits geleistet wurde. Die beste Überprüfung ist die, die vor der Unterzeichnung des Angebots und vor der Leistung der Anzahlung erfolgt. Im Jahr 2026 ermöglichen öffentliche Register und europäische Systeme weitaus mehr Kontrollen. Wenige Minuten Überprüfung können monatelange Verfahren und erhebliche finanzielle Verluste ersparen.

Offizielle und europäische Quellen

  • Europäische Union – E-Justiz-Portal / BRIS: Suche nach Unternehmen in den nationalen europäischen Registern.
  • Europäische Kommission – VIES: Gültigkeitsprüfung von innergemeinschaftlichen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.
  • Belgien – FÖD Wirtschaft / Banque-Carrefour des Entreprises: BCE Public Search.
  • Belgien – Soziale Sicherheit / Artikel 30bis: Einbehaltungspflicht.
  • Belgien – FÖD Finanzen: Check Einbehaltungspflicht.
  • Belgien – Belgische Nationalbank: Bilanzzentrale / Jahresabschlüsse.
  • Spanien – Ministerio de Trabajo: Registro de Empresas Acreditadas (REA).
  • Portugal – IMPIC: Überprüfung der Titel und Zertifikate von Bauunternehmen.
  • Niederlande – Kamer van Koophandel: KVK Handelsregister.

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